Fotowettbewerb 425 Jahre Schützenbruderschaft Nesselröden

Schieße dein Jubiläumsfoto! Teilnehmen und Chance auf 50 Euro sichern!

Nimm am Fotowettbewerb zum 425 jährigen Jubiläum der Schützenbruderschaft Nesselröden teil und sichere dir die Chance 50 Euro zu gewinnen!

Egal ob Gruppenbild, Stillleben, Umzugswagen, Portrait oder Selfie, teilt einfach eure schönste Schützenfestmomentaufnahme mit uns!

So nehmt ihr teil:
Postet eure Fotos bis spätestens 24.05.2017 mit den Hashtags #425JahreSBN #Fotowettbewerb öffentlich auf eurem Facebook-Profil oder sendet eure Fotos per E-Mail an info@sb-nesselroeden.de!

Der Gewinner wird vom Festausschuss der Schützenbruderschaft Nesselröden ermittelt und am Abend des Katerkönigschießens am 11.06.2017 bekanntgegeben.

Teilnahmebedingungen für den Fotowettbewerb „425 Jahre Schützenbruderschaft Nesselröden“ unter: www.sbnesselroeden.de/fotowettbewerb-teilnahmebedingungen

1. Allgemeines

(1) Dieser Fotowettbewerb wird veranstaltet von der Schützenbruderschaft 1592 e.V. 1922 Nesselröden, Am Schützenhaus 1, 37115 Duderstadt/ OT Nesselröden, (nachfolgend auch „SB NESSELRÖDEN“ genannt).
(2) Der Fotowettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die SB NESSELRÖDEN, Am Schützenhaus 1,
37115 Duderstadt/ OT Nesselröden. Die Webpräsenz der SB NESSELRÖDEN findet sich unter: http://www.sbnesselroeden.de. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Fotowettbewerb sind ausschließlich an die SB NESSELRÖDEN zu richten. Facebook übernimmt keinerlei Haftung für Rechtsverletzungen Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte oder Rechte an geistigem Eigentum). Die Teilnehmer verzichten insoweit auf eine Inanspruchnahme von Facebook.

2. Teilnahmeberechtigung

(1) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.
(2) Die Teilnahme am Fotowettbewerb ist auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben.
(3) Auch Mitglieder der SB NESSELRÖDEN sind teilnahmeberechtigt.
(4) Die SB NESSELRÖDEN behält sich vor, Personen von dem Fotowettbewerb auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, insbesondere versuchen, sich durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen, oder falsche Angaben zu ihrer Person machen.
(5) Die Teilnahme an dem Fotowettbewerb ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung und die Gewinnchancen werden dadurch auch nicht erhöht.
(6) Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Falle einer Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch.

3. Gewinn

(1) Die Gewinner erhalten folgenden Gewinn: 50,00 Euro in bar bei der Abschlussveranstaltung, dem Katerkönigsschießen, des Jubiläums-Schützenfestes am 11.06.2017 um voraussichtlich 18.30 Uhr von der SB NESSELRÖDEN.
(2) Um teilzunehmen postet ihr eure Fotos mit dem Hashtag #425JahreSBN #Fotowettbewerb öffentlich auf eurem Facebook-Profil. Alternativ könnt ihr eure Fotos per E-Mail an info@sb-nesselroeden.de senden.
Im Übrigen geltend die unter www.facebook.com/sb.nesselroeden und www.sbnesselroeden.de/fotowettbewerb-teilnahmebedingungen aufgeführten Bedingungen des Fotowettbewerbs.
(3) Das Preisgeld kann nicht gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.
(4) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
(5) Die Gewinner des Fotowettbewerbs müssen zur Preisübergabe vor Ort sein oder einen Vertreter bestimmen, der das Preisgeld entgegennimmt. Ist dies nicht der Fall geht der Preis an den nächsten in der Liste über.

4. Durchführung des Fotowettbewerbs

(1) Die Teilnahme am Fotowettbewerb ist ausschließlich in der Zeit vom 13.05.2017, 18:00 Uhr, bis einschließlich 24.05.2017, 23:59 Uhr, möglich.
(2) Der Gewinn wird unter den Teilnehmern verlost, die bis spätestens zum 24.05.2017, 23:59 Uhr ihr Foto öffentlich auf Facebook mit den Hashtags #425JahreSBN #Fotowettbewerb gepostet oder es per E-Mail an info@sb-nesselroeden.de gesendet haben.
(3) Eine Bestätigung der Übermittlung der in Absatz 2 genannten Daten erfolgt nicht.
(4) Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt am 10.06.2017 bis 23:59 Uhr.
(5) Der Gewinner erklärt sich einverstanden, dass sein Name und ein Bild der Preisübergabe auf der Website und Facebook-Seite der Schützenbruderschaft Nesselröden veröffentlicht werden. Außerdem verpflichtet sich der Gewinner bis zur öffentlichen Bekanntgabe des Gewinners des Fotowettbewerbs im Schützenhaus seine Nominierung geheim zu halten.

5. Annahme des Gewinns

(1) Die Gewinner werden von der SB NESSELRÖDEN per Facebook-Nachricht oder E-Mail durch eine Gewinnmitteilung benachrichtigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung.
(2) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.
(3) Verfällt der Gewinnanspruch aus den in Absatz 2 bis 3 genannten Gründen, so wird der Gewinn von der SB NESSELRÖDEN nach eigenem Ermessen erneut verlost oder anderweitig verwertet.

6. Störungen im Ablauf; Haftung

(1) Die SB NESSELRÖDEN behält sich vor, den Fotowettbewerb jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Fotowettbewerbs besteht oder der Fotowettbewerb aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
(2) Die SB NESSELRÖDEN haftet nur für Schäden, die von der SB NESSELRÖDEN oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7. Schlussbestimmungen

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Duderstadt, Deutschland, vereinbart. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Duderstadt, Deutschland, ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.